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Stand 13. September 2026, 05:31 Uhr
Deutschland

Hubig und Frei bringen Bundeszwang bei möglicher AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt ins Spiel

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) und Unionsfraktionschef Thorsten Frei (CDU) haben verfassungsrechtliche Instrumente des Bundes gegen ein Land öffentlich diskutiert. Die Debatte entzündet sich an einer bislang …

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Hubig und Frei bringen Bundeszwang bei möglicher AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt ins Spiel

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat Beamte in Sachsen-Anhalt dazu aufgerufen, sich rechtswidrigen Weisungen einer möglichen AfD-geführten Landesregierung zu widersetzen. In einem Interview mit Zeitungen der Funke Mediengruppe verwies sie auf den Eid der Beamtinnen und Beamten auf die Verfassung. "Sie müssen sich an Recht und Gesetz halten", sagte Hubig. "Wenn ein Beamter den Eindruck hat, dass ihm rechtswidrige Weisungen erteilt werden, muss er die Bedenken intern klar äußern."

Die Ministerin betonte die eigene Verantwortung der Staatsbediensteten auch gegenüber Vorgesetzten. Ein Beamter könne "sich nicht einfach darauf zurückziehen, dass man nur tue, was ihm gesagt wurde". Bei der Justiz zeigte sie sich überzeugt, dass diese sich "gegen jeden Versuch von Einflussnahme versperren" würde. Komplizierter sei die Lage bei den Staatsanwaltschaften, die als Teil der Exekutive grundsätzlich einem ministeriellen Weisungsrecht unterlägen. Dieses sei jedoch begrenzt, so Hubig. Sie habe "keinen Zweifel daran, dass sich auch Staatsanwältinnen und Staatsanwälte rechtswidrigen Weisungen widersetzen würden".

Hubig skizzierte zudem mögliche Reaktionen des Bundes auf Rechtsverstöße einer Landesregierung. "Die Länder sind genauso an die Vorgaben des Grundgesetzes gebunden. Und es gibt das Prinzip der Bundestreue", erklärte sie. Verletze ein Bundesland seine rechtlichen Pflichten, könne der Bund das Bundesverfassungsgericht anrufen. Weiter verwies sie auf den im Grundgesetz verankerten Bundeszwang. Als Beispiel nannte sie eine Landesregierung, die ihre Behörden anweise, "geltendes Recht zu missachten, also beispielsweise keine Einbürgerungsanträge mehr zu bearbeiten oder keine gleichgeschlechtlichen Ehen mehr zuzulassen". In einem solchen Fall könne die Bundesregierung den Landesbehörden "direkt die Weisung erteilen, die Gesetze doch anzuwenden" – allerdings nur mit Zustimmung des Bundesrates.

Auch Unionsfraktionschef Thorsten Frei (CDU) hatte sich zum Bundeszwang geäußert. "Sollte es die Lage erfordern, werden wir selbstverständlich das Grundgesetz durchsetzen und dafür alle Instrumente nutzen", sagte er dem RedaktionsNetzwerk Deutschland. Er bezeichnete das Instrument als Ultima Ratio, betonte aber: "Wenn es nötig sein sollte, hat der Staat die Instrumente, um die Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit und die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Ganzen zu schützen."

Bereits am 7. September hatte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) mit Blick auf eine mögliche AfD-Regierung auf die Pflicht zur Bundestreue verwiesen. Insbesondere in der Einwanderungs- und Ausländerpolitik müsse sich Sachsen-Anhalt an Bundesvorgaben halten. Den Bundeszwang nach Artikel 37 Grundgesetz nannte Merz nicht ausdrücklich, seine Äußerungen wurden jedoch als indirekter Verweis darauf interpretiert. Der Verfassungsrechtler Volker Boehme-Neßler kritisierte die Aussagen als "Einschüchterungsversuch" und betonte, der Bundeszwang sei lediglich das "letzte Mittel".

Bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am 1. Juni erreichte die AfD knapp 44 Prozent der Stimmen und wurde mit deutlichem Abstand stärkste Kraft. Eine absolute Mehrheit verfehlte sie jedoch. Bislang ist offen, ob und in welcher Konstellation die Partei tatsächlich Regierungsverantwortung übernehmen wird. Die Debatte über rechtswidrige Weisungen, Widerstand in der Verwaltung und den Bundeszwang findet somit zu einem Zeitpunkt statt, an dem die Regierungsbildung noch nicht abgeschlossen ist und konkrete politische Maßnahmen einer künftigen Regierung unbekannt sind.

Quelle Dieser Bericht beruht auf einer Meldung von NIUS. Ursprungsmeldung

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