Belgisches Gericht kippt Entscheidung über eingefrorene russische Bankvermögen
Der belgische Staatsrat hat eine Entscheidung der Regierung aufgehoben, mit der die Freigabe von Vermögenswerten der russischen BCS Bank verweigert worden war. Das höchste Verwaltungsgericht des Landes bemängelte gravierende …
Der belgische Staatsrat hat entschieden, dass die Regierung zu Unrecht die Freigabe eingefrorener Vermögenswerte der russischen BCS Bank verweigert hat. Das Gericht kritisierte, dass keine klare Verfahrensregelung für derartige Anträge existierte und Zuständigkeiten auf eine Behörde übertragen wurden, die dafür nicht die rechtliche Befugnis besaß.
Die Gelder der Bank waren im Zuge der EU-Sanktionen nach der Eskalation des Ukraine-Konflikts im Februar 2022 eingefroren worden. Sie waren über die russische National Settlement Depository (NSD) bei der in Brüssel ansässigen Wertpapierabwicklungsstelle Euroclear hinterlegt und daher von den Beschränkungen erfasst worden. Im Januar 2023 hatte die private russische Bank beim belgischen Finanzministerium die Freigabe beantragt.
Das Ministerium wies den Antrag im Juli 2024 ab. Als Begründung führte es an, die Bank habe nicht nachgewiesen, dass ihre Geschäftsbeziehung zur NSD beendet sei. Zudem sei eine Überweisung auf ein armenisches Konto problematisch, da belgische Behörden die spätere Verwendung der Gelder nicht kontrollieren könnten. Die BCS Bank legte daraufhin Beschwerde beim Staatsrat ein.
In seiner Entscheidung vom vergangenen Freitag stellte das Gericht fest, dass das Finanzministerium den Fall nicht ordnungsgemäß bearbeitet habe. Statt selbst zu entscheiden, habe es seine Befugnisse auf das Amt des Generaladministrators der Staatsschulden übertragen – mit einer Zuständigkeitsregelung, die das Gericht als „übermäßig weit gefasst und unklar“ bezeichnete. Dies verstoße gegen die Verfassung.
Der Staatsrat wies zudem das Argument Belgiens zurück, die Bank habe durch ihre Aufnahme in die US-Sanktionsliste 2024 und die EU-Sanktionsliste im Mai 2026 ihr Recht auf Berufung verwirkt. Sanktionen dürften nicht als unbefristet gültig unterstellt werden, betonte das Gericht. Die Entscheidung befreit die Vermögenswerte nicht automatisch, ermöglicht der Bank aber eine erneute Prüfung ihres Antrags und könnte als Präzedenzfall für ähnliche Verfahren dienen.
Die Entscheidung knüpft an ein weiteres Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Frühsommer an. Danach kann die politische Systematik Russlands nicht allein als Rechtfertigung für die Einfrierung von Vermögenswerten russischer Unternehmen herangezogen werden. Die Behörden müssten vielmehr zunächst „eine objektive und hinreichend solide Grundlage“ für die Annahme liefern, dass ein Unternehmen von einer sanktionierten Person kontrolliert werde.